Sichern Sie sich staatliche Zuschüsse
Als Förderbank des Bundes beteiligt sich die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) auch in den Bereichen Bauen, Wohnen und Energiesparen. Sowohl für Neubauten wie auch für Gebäudesanierungen werden staatliche Förderprogramme zum Thema Einbruchschutz und Energieeffizienz angeboten, die Sie in Ihrem Vorhaben unterstützen.
Gefördert werden Eigentümer mit einem Zuschuss von 10 %! Nutzen Sie diesen finanziellen Anreiz, um Ihr Heim nicht nur sicher, sondern auch energieeffizient auszustatten. Lieber.gleich.richtig® klärt Sie gerne über Möglichkeiten der Sicherheitstechnik und Energieeffizienz auf.
Sie rüsten auf und statten Ihr Eigenheim einbruchsicher aus? Profitieren Sie vom Investitionszuschuss für Einbruchschutz. Wir übernehmen die Antragsstellung auf Fördergeld gerne kostenlos für Sie! Gefördert werden einbruchhemmende Bauelemente, die mindestens nach DIN EN 1627 RC2 geprüft sind und zur Einbruchprävention beitragen. Mindestvoraussetzung sind hier beispielsweise einbruchhemmende Verglasungen (P4A) und Rundumverriegelungen bei Türen und Fenstern. Nähere Informationen entnehmen Sie dem Programm des KfW-Zuschusses 455-E.
Sie sind drauf und dran, Ihr Eigenheim energieeffizient zu sanieren? Verpassen Sie nicht die Chance auf den staatlichen Zuschuss 430 oder den zinsgünstigen Kredit 151. Energieeffizienz zeichnet sich bei Fenster und Türen aus durch hocheffiziente Dreifachverglasungen, ausgeprägte Dichtungssysteme mit mehreren Dichtungsebenen, Isolierung über Mehrkammernprofilen.
Sie denken heute schon an morgen? Das ist gut so, denn altersgerechtes Sanieren und Barrierereduzierung wird mit dem Zuschuss 455-B oder dem Kredit 159 staatlich gefördert. Schaffen Sie mehr Wohnkomfort durch niedrige Schwellen, breite Türen, angepasste Griffhöhen und Ebenerdigkeit. Auch automatisierte Rollläden und automatische Öffnungen per Zugangskontrolle oder beispielsweise motorisierte Hebeschiebetüren zählen zu den Maßnahmen der Barrierereduzierung.
Antragsstellung leicht gemacht
Nicht verpassen: Die Antragsstellung auf Förderung muss vor der Baumaßnahme erfolgen. Damit Sie sich sorglos den wirklich wichtigen Entscheidungen – wie zum Beispiel Form und Gestalt Ihrer neuen Türen und Fenster – widmen können, übernehmen wir die komplette Abwicklung Ihres KfW-Antrags.
Für Sie entfällt dadurch das mühsame Ausfüllen und Zusammenstellen des Antrages bei der KfW-Bank. Wir übernehmen diese unliebsame Arbeit für Sie, kommen Sie auf uns zu!
Förderanträge können von natürlichen Personen als
- Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten
- Ersterwerber von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten sowie Eigentumswohnungen
- Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften
- Mieter. Eine Modernisierungsvereinbarung zwischen Vermieter und Mieter wird empfohlen.
oder von weiteren Trägern von Investitionsmaßnahmen, wie z.B. Wohnungsunternehmen/-genossenschaften, Bauträger, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (ab 01.04.2016 in der erweiterten Kreditförderung) gestellt werden.
Nähere Informationen entnehmen Sie den KfW-Programmen.
- Investitionszuschuss für Privatpersonen
- Zinsgünstige Kredite für alle Antragsberechtigten
Sie brauchen keinen Gutachter, keinen Architekten, keinen Energieberater. Wir von Lieber.gleich.richtig® füllen für Sie den KfW-Antrag vollständig aus, übernehmen die Antragsstellung sowie die Abwicklung mit der KfW-Bank. Und das kostenlos.