BAFA- und KfW-Förderung
Sichern Sie sich staatliche Zuschüsse
Sowohl das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) als auch die Förderbank des Bundes beteiligt sich die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) auch in den Bereichen Bauen, Wohnen und Energiesparen. Sowohl für Neubauten wie auch für Bestandsimmobilien werden staatliche Förderprogramme zum Thema Einbruchschutz, Schallschutz, Energieeffizienz und Barrierefreiheit angeboten, die Sie in Ihrem Vorhaben unterstützen.
Gefördert werden insbesondere Objekte im Bezug auf die Wärmedämmung und alle damit verbundenen notwendigen Maßnahmen, wie z.B. Malerarbeiten, Verputzarbeiten, elektrische Anschlüsse oder auch das notwendige versetzen von Heizkörpern.
Nutzen Sie diesen finanziellen Anreiz, um Ihr Heim nicht nur sicher, sondern auch energieeffizient auszustatten. Lieber.gleich.richtig® klärt Sie gerne über Möglichkeiten der Sicherheitstechnik und Energieeffizienz auf.
Sicherheit fördern
Sie rüsten auf und statten Ihr Eigenheim einbruchsicher und Wärmedämmend aus? Profitieren Sie vom Investitionszuschuss für Einbruchschutz in kombination mit Wärmedämmung und Schallschutz. Wir übernehmen die Antragsstellung über externe Energieberater bis zur Auszahlung der Fördermittel!
Gefördert werden wärmegedämmte einbruchhemmende Bauelemente, die mindestens nach DIN EN 1627 RC2 geprüft sind und zur Einbruchprävention beitragen. Mindestvoraussetzung sind hier beispielsweise U-Werte <= 1,3 bei Haustüren und 0,95 bei Fenstern (stand 2026). Gefördert wird darüber hinaus auch der sommerliche Wärmeschutz in Form von Beschattungen, die parallel zum Bauelement verbaut werden.
Genaue Aussagen zur Förderfähigkeit Ihres Vorhabens lassen sich im Beratungsgespräch erörtern. Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns.
Schallschutz als Förderkriterium
Immer wieder kommt die Frage auf, ob Schallschutz-Türen oder Fenster durch das BAFA gefördert werden können. Grundsätzlich ist das Möglich, häufig ist es bei Gebäuden insbesondere aus den 50-70er Jahren ohne Dämmung eines der wichtigsten Mittel, um Förderungen zu erhalten. Insbesondere, wenn die Außenhülle der Gebäude es nicht erlauben förderfähige Dreifachverglasungen in der Sanierung zu verbauen. Das bedeutet das Objekt wird bezuschusst ohne das Aufbringen von beispielsweise einem Wärmedämmverbundsystems.
Energieeffizienz fördern
Sie sind drauf und dran, Ihr Eigenheim energieeffizient zu sanieren? Verpassen Sie nicht die Chance auf staatliche Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite. Energieeffizienz zeichnet sich bei Fenster und Türen aus durch hocheffiziente Dreifachverglasungen, ausgeprägte Dichtungssysteme mit mehreren Dichtungsebenen, Isolierte Fensterrahmen mit Mehrkammernprofilen.
Barrierefreiheit fördern
Sie denken heute schon an morgen? Das ist gut so, denn altersgerechtes Sanieren und Barrierereduzierung wird mit Zuschüssen oder Krediten staatlich gefördert. Schaffen Sie mehr Wohnkomfort durch niedrige Schwellen, breite Türen, angepasste Griffhöhen und Ebenerdigkeit. Auch automatisierte Rollläden und automatische Öffnungen per Zugangskontrolle oder beispielsweise motorisierte Hebeschiebetüren zählen zu den Maßnahmen der Barrierereduzierung.
Antragsstellung leicht gemacht
Im in den Genuss aktueller Förderungen zu kommen, ist eine verbindlicher Auftrag mit einer aufhebenden Bedingung zu erteilen. Erst danach kann die konkrete Förderfähigkeit über den Energieberater festgestellt und die entsprechenden Anträge gestellt werden. Achtung: der Besteller trägt somit kein Risiko beim ablehnen der Förderung, da der erteilte Auftrag erst mit Wirkung der Zusage des BAFAs zustande kommt. Damit Sie sich sorglos den wirklich wichtigen Entscheidungen – wie zum Beispiel Form und Gestalt Ihrer neuen Türen und Fenster – widmen können, übernehmen wir die komplette Abwicklung Ihres BAFA- oder KfW-Antrags.
Für Sie entfällt dadurch das mühsame Ausfüllen und Zusammenstellen der Anträge. Wir übernehmen diese unliebsame Arbeit für Sie, kommen Sie auf uns zu!
Wer kann Förderanträge stellen?
Grundsätzlich sind Investoren einer förderfähigen energetischen Maßnahme antragsberechtigt. Dazu zählen insbesondere:
- Privatpersonen / Hauseigentümer
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Gewerbebetriebe und Unternehmen, unabhängig davon, ob es sich z. B. um eine GmbH, UG, Einzelunternehmen etc. handelt
- Vermieter / Immobiliengesellschaften
- Contractoren
- gemeinnützige Organisationen
- Kommunen und kommunale Einrichtungen
- unter bestimmten Voraussetzungen auch Mieter bzw. Pächter, wenn sie selbst Investor der Maßnahme sind. Bei bestimmten Maßnahmen gelten hier allerdings Einschränkungen.
Das BAFA formuliert es aktuell sehr weit: Antragsberechtigt sind grundsätzlich „alle Investoren“ förderfähiger Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden
Nähere Informationen entnehmen Sie den BAFA oder den KfW-Programmen.
Für konkrete Sanierungsmaßnahmen können Sie uns gerne Kontaktieren.
Wie wird gefördert?
- Investitionszuschuss für Privatpersonen
- Zinsgünstige Kredite für alle Antragsberechtigten
Sie brauchen keinen Gutachter und keinen Architekten. Wir von Lieber.gleich.richtig® füllen für Sie gemeinsam mit einem externen Energieberater den Antrag vollständig aus, übernehmen die Antragsstellung sowie die Abwicklung bis zur Auszahlung der Fördermittel.
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Einblicke in die Produktion von Lieber Gleich Richtig mit einer Bildergalerie und Videos von uns bei der Arbeit.

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Die Terrassenüberdachung macht den Aufenthalt in Ihrem erweiterten Wohnraum noch komfortabler und angenehmer.

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Bei uns finden Sie Ihre Wunschtüre.
Wir vereinen Funktionalität und Design.

Sonnenschutz
An sonnigen Tagen bietet ein Sonnenschutz von Lieber den ersehnten Schatten auf Ihrer Terrasse oder Ihrem Balkon.

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Fenster tragen in bedeutender Weise zur Wohnraumgestaltung bei. Sie öffnen den Raum und geben ihm Licht und Luft.
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